Wichtige rechtliche Information

Als Patient unserer Gemeinschaftspraxis sind Sie entsprechend den gesetzlichen Regelungen stets Patient beider Ärzte gemeinsam und schließen den Behandlungsvertrag auch immer mit beiden Ärzten ab. Sie sollten also grundsätzlich bereit sein, sich von beiden Ärzten behandeln zu lassen.

Wir freuen uns auf die gemeinsamen Jahre in denen wir Sie als Ihre Hausärzte betreuen dürfen.

Herzlichst Ihre Hausärzte
Frau Dr. med. univ. Iris Gatternig
und Herr Dr. med. Marc Nagel